Tiefbahnhof ist Schiefbahnhof: ungeeignet für Europas Fernbahnnetz
29. Okt, Stuttgarter Zeitung, der Artikel „Lokführer kritisieren den schrägen Bahnhof“ ist sozusagen eine Aktualisierung des
Inzwischen geht es der GDL (und anderen, beispielsweise dem ökologischen Verkehrsclub VCD) auch darum, dass der tiefergelegte Bahnhof nur als Schiefbahnhof gebaut werden kann: mit 15,1 Promille Gefälle. Das ist schon seit Jahren nach EU-Recht nicht zulässig denn 2,5 Promille ist die Obergrenze, nicht „soll“-Wert, sondern verbindlich. Und die EU-Richtlinien werden noch verschärft werden.
Würde der Stuttgarter Schief-Bahnhof gebaut, wäre er kein europäischer Fernbahnhof: schlechte Karten für Eingliederung ins europäische Fernzug-Netz oder EU-Zuschüsse (weiterführende Schnellfahr-Trasse). Vor allem aber: Da Stuttgart 21 somit KEINEN Fernbahnhof hervorbringt, kann die Bahn keinerlei Schadensersatz durchsetzen, wenn das Land aus den Stuttgart-21-Verträgen aussteigt. Denn dort gehts halt um einen europäischen Fernbahnhof. Details siehe
Der Stuttgarter wäre übrigens der erste heutzutage neu gebaute Bahnhof mit Schieflage. Der ICE-Halt
Bei Doppelbelegung auf dem unterirdischem Gefäll-Bahnsteig MUSS ein Zug in der Richtung weiter fahren, wie er einfährt, hat also nicht, wie beim Kopfbahnhof, jeden beliebigen Zielbahnhof zur Wahl.
Im S21-Schiefbahnhof soll sehr oft doppelt belegt werden (zwei Züge hintereinander am selben Gleis und Bahnsteig). Die GDL sieht hier „grundsätzlich ein Gefahrenpotential“. UND: schon bei 2,5 Promille Gefälle müssen doppelt-belegende Züge bereits ausserhalb des Bahnhofsbereichs unter 20 km/h herunter bremsen. Beim sechsfachen Gefälle (15,1 Promille) müssen sie also deutlich langsamer einfahren. Das ist der endgültige Zusammenbruch des Märchens, dass der Tief/Schiefbahnhof 49 Züge pro Stunde abfertigen könne. Siehe auch