Tiefbahnhof ist Schiefbahnhof: ungeeignet für Europas Fernbahnnetz

29. Okt, Stuttgarter Zeitung, der Artikel „Lokführer kritisieren den schrägen Bahnhof“ ist sozusagen eine Aktualisierung des Artikels vom 30. Aug. 2010 wo die GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer) bereits das Tieferlegungsprojekt Stuttgart 21 ablehnt, damals forderte GDL-Chef Claus Weselsky, die Milliarden sinnvoller bei anderen Schienenprojekten einzusetzen statt im „Mammutprojekt“.

Inzwischen geht es der GDL (und anderen, beispielsweise dem ökologischen Verkehrsclub VCD) auch darum, dass der tiefergelegte Bahnhof nur als Schiefbahnhof gebaut werden kann: mit 15,1 Promille Gefälle. Das ist schon seit Jahren nach EU-Recht nicht zulässig denn 2,5 Promille ist die Obergrenze, nicht „soll“-Wert, sondern verbindlich. Und die EU-Richtlinien werden noch verschärft werden.

Würde der Stuttgarter Schief-Bahnhof gebaut, wäre er kein europäischer Fernbahnhof: schlechte Karten für Eingliederung ins europäische Fernzug-Netz oder EU-Zuschüsse (weiterführende Schnellfahr-Trasse). Vor allem aber: Da Stuttgart 21 somit KEINEN Fernbahnhof hervorbringt, kann die Bahn keinerlei Schadensersatz durchsetzen, wenn das Land aus den Stuttgart-21-Verträgen aussteigt. Denn dort gehts halt um einen europäischen Fernbahnhof. Details siehe www.vcd-blog.de

Der Stuttgarter wäre übrigens der erste heutzutage neu gebaute Bahnhof mit Schieflage. Der ICE-Halt Ingolstadt-Nord hat zwar stellenweise 20 Promille Gefälle, wurde aber in bestehende Bahnsteige eingebaut, immerhin OBERIRDISCH. Unter Rollstuhlfahrern berüchtigt („eingeschränkt“ nutzbar) UND: Das ist halt nur ein „ICE-Halt“ und wird niemals als europäischer Fernbahnhof akzeptiert werden, nicht von transeuropäischen Zügen bedient werden, ebensowenig wie der geplante Stuttgarter Tief- und Schief-Bahnhof.


Bei Doppelbelegung auf dem unterirdischem Gefäll-Bahnsteig MUSS ein Zug in der Richtung weiter fahren, wie er einfährt, hat also nicht, wie beim Kopfbahnhof, jeden beliebigen Zielbahnhof zur Wahl.

Im S21-Schiefbahnhof soll sehr oft doppelt belegt werden (zwei Züge hintereinander am selben Gleis und Bahnsteig). Die GDL sieht hier „grundsätzlich ein Gefahrenpotential“. UND: schon bei 2,5 Promille Gefälle müssen doppelt-belegende Züge bereits ausserhalb des Bahnhofsbereichs unter 20 km/h herunter bremsen. Beim sechsfachen Gefälle (15,1 Promille) müssen sie also deutlich langsamer einfahren. Das ist der endgültige Zusammenbruch des Märchens, dass der Tief/Schiefbahnhof 49 Züge pro Stunde abfertigen könne. Siehe auch stuttgart21-info.blogspot.com

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