S21 weiter gegen Unfallverhütung, Berufsgenossenschaft, Arbeitsgesetze
Die Unfallverhütungsvorschriften (VSG 4.3) verbieten im §5 ausdrücklich Fällarbeiten bei Nacht oder starkem Wind… Wenn die Berufsgenossenschaft (nachts) nicht erreichbar ist, ist es Aufgabe der Polizei, dies durchzusetzen. Die Einsatzleitung vor Ort war darüber informiert…
Und welche Aufgabe hat die Polizei nun erfüllt, in besagter Rodungs-Nacht?
Der Zoll hat hingegen seine Arbeit getan, in seiner Funktion als Überprüfer von Arbeitsverhältnissen:
Feuerbacher für K 21 Mi. 15.Feb. 19:00 Bürgerhaus Stuttgarter Str 15

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