Dokumente und Schnippsel

 

DGB: Auch in Baden-Württemberg mehr Demokratie wagen!

Nikolaus Landgraf appelliert an CDU und FDP, den „sehr moderaten Gesetzentwurf“ von Grün-Rot zur Erleichterung von Volksabstimmungen mitzutragen

Der DGB-Landesvorsitzende Nikolaus Landgraf hat an CDU und FDP appelliert, den heute von der Landesregierung vorgelegten „sehr moderaten Gesetzentwurf“ zur Absenkung des Quorums bei Volksabstimmungen mitzutragen. Andere Bundesländer hätten schon viel weitergehende Regelungen. Der Gesetzentwurf sei „regelrecht ein Angebot an die Opposition“, denn Grüne und SPD hätten im Koalitionsvertrag sehr viel weitergehende Forderungen zur Erleichterung von Volksabstimmungen vertreten. Die vorgesehene Absenkung des Zustimmungsquorums in Art. 60 Abs.5 der Landesverfassung von einem Drittel auf ein Fünftel der Stimmberechtigten dürfe nicht an taktischen Überlegungen der CDU scheitern, forderte Landgraf. Schließlich hatte die alte Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag versichert, dass sie den „Wunsch nach mehr direkter Volksbeteiligung an staatlichen Entscheidungsprozessen“ ernst nehme und die Absenkung des Zustimmungsquorums auf ein Viertel vereinbart.

Landgraf erinnerte die CDU daran, dass sie in ihrem Landtagswahlprogramm 2011 auch versprochen hatte: „Wir haben aus den Auseinandersetzungen um Stuttgart 21 gelernt. Deshalb wollen wir einen Prozess beginnen, in dem wir fundiert und umfassend über neue Formen der Bürgerbeteiligung nachdenken.“ Die CDU habe jetzt die Gelegenheit, einer „kleinen Reform“ zuzustimmen und damit zu zeigen, dass sie wirklich lernfähig ist.

Das vom DGB unterstützte „Bündnis für mehr Demokratie in Baden-Württemberg“ fordert seit langem eine umfassende Reform zur Erleichterung von Volksbegehren und Volksabstimmungen. Danach soll für die Einleitung eines landesweiten Volksbegehrens die Unterstützung von fünf Prozent der Wahlberechtigten (knapp 400.000) genügen. Die Unterschriften müssen frei und in einem Zeitraum von sechs Monaten gesammelt werden dürfen. Bei der Volksabstimmung selbst sollte es kein Zustimmungsquorum geben.

Landgraf erinnerte daran, dass Baden-Württemberg durch eine Volksabstimmung am 9. Dezember 1951 entstanden sei. Seitdem habe es keine Volksabstimmung mehr gegeben. Heute trage das Land in Sachen direkter Demokratie mit dem Saarland die rote Laterne. Es sei höchste Zeit, dies endlich zu ändern.

(Ergänzend hierzu gibts einen sehr knapper Text, über den Nachholbedarf Baden-Württembergs in Sachen Direkter Demokratie, als PDF „Vorschläge zur Änderung“)

 


Wie ab Dezember 2010 bis weit in 2011 hinein S-Bahnausfälle aus „notwendiger Anpassung der Signalanlagen“ entstehen

Die DB verbiegt die deutsche Sprache bis zum Anschlag, um im Grunde genommen zu sagen, dass weiterhin im Berufsverkehr praktisch alle Zwischendurch-Züge der S2 und der S5 ausfallen. Einige Details ändern sich nochmal am 13.Dezember, dann gibts für S2 und S5 ein paar wenige Zwischentaktzüge auf Teilstrecken, und die S1 verspricht wieder normal zu fahren. Besonders köstlich ist die Formulierung
„notwendige Anpassung der Signalanlagen an der S-Bahn-Rampe“,

denn in Wahrheit haben dort die S21-Fanatiker in Rambo-Manier ein S-Bahn-Signal abgerissen, das ihnen halt im Weg war. Dass nun tausende von Berufspendlern täglich darunter leiden müssen, das ficht sie soviel an, wie es sie bekümmern wird, dass ein tiefgelegter achtgleisiger Bahnhof, der natürlich nicht so eben mal um ein paar Gleise erweitert werden kann, niemals solche Takt-Verbindungen erreichen wird wie unser 16-17-gleisiger oberirdischer Kopfbahnhof.

In Bahnsprech, auch auf www.deutschebahn.com/…verkehrsmeldungen nachzulesen, heisst das ganze:

Anpassungen bei den Linien S1 und S2 ab Montag, 13. Dezember 2010

(Stuttgart, 3. Dezember 2010) Durch die notwendige Anpassung der Signalanlagen an der S-Bahn-Rampe im Zuge der Bauarbeiten zu Stuttgart 21 bestehen seit dem 23. Juni Einschränkungen hinsichtlich der Kapazität des dortigen Streckenabschnittes. In den letzten Monaten hat die Bahn Ersatzkonzepte entwickelt, um schnellstmöglich wieder die volle Anzahl an S-Bahnen über die Rampe und die Stammstrecke (Tunnelstrecke) fahren zu können.

Bis zum Abschluss der baulichen Umsetzung Anfang 2011 gilt weiterhin ein eingeschränkter S-Bahn-Fahrplan, der sich ab Montag, 13. Dezember (Betriebsbeginn) wie folgt ändert:

– S1 – Alle S-Bahnen der Linie S1 fahren wieder ohne Einschränkungen auf regulärem Weg über die Stammstrecke (Tunnelstrecke) mit allen Halten.

– S2 – Die Zwischentaktzüge von Schorndorf (Abfahrten um 5.33, 6.03, 6.33, 7.03, 7.33, 8.03 sowie um 16.03, 16.33, 17.03, 17.33 und 18.03 Uhr) nach Stuttgart-Vaihingen enden in Stuttgart Hauptbahnhof oben. Die Halte Stuttgart Hbf tief, Stadtmitte, Feuersee, Schwabstraße, Universität, Österfeld und Vaihingen entfallen. Ersatzfahrmöglichkeiten bestehen ab Waiblingen mit der fünf Minuten später fahrenden S3.

In der Gegenrichtung entfallen die S-Bahnen von Stuttgart-Vaihingen (Abfahrten um 6.05, 6.35, 7.05, 7.35, 15.35, 16.05, 16.35, 17.05, 17.35 und 18.05 Uhr) nach Schorndorf im Abschnitt Stuttgart-Vaihingen bis Stuttgart Hbf tief. Diese S-Bahnen beginnen erst in Stuttgart Hbf oben und fahren ab hier planmäßig bis Schorndorf. Ersatzfahrmöglichkeiten ab Vaihingen Richtung Stuttgart Hbf bestehen mit der fünf Minuten früher fahrenden S3.

In der morgendlichen Hauptverkehrszeit werden zwischen Schorndorf und Filderstadt in beiden Richtungen ausschließlich Langzüge eingesetzt.

– S5 (Bietigheim-Bissingen-Schwabstraße) – das Programm bleibt unverändert. Die S-Bahnen verkehren weiterhin nur im Halbstunden-Takt.

In der morgendlichen Hauptverkehrszeit verkehren montags bis freitags zusätzlich drei Zwischentaktzüge von Bietigheim-Bissingen (Abfahrten um 6.52, 7.22 und 7.52 Uhr) nach Ludwigsburg (Ankunft um 7.01, 7.31 und 8.01 Uhr) mit Halten in Tamm und Asperg.

Nachmittags fahren montags bis freitags zusätzlich drei S-Bahnen um 16.29 Uhr, 16.59 Uhr und 17.29 Uhr ab Ludwigsburg. Ankunft in Bietigheim-Bissingen ist um 16.38 Uhr, 17.08 Uhr und 17.38 Uhr.

– Die Linien S3, S4 und S6 verkehren ohne Einschränkungen.

Für die auftretenden Beeinträchtigungen bittet die Deutsche Bahn ihre Fahrgäste um Entschuldigung.

Die Reisenden werden gebeten, die Änderungen bei der Reiseplanung zu berücksichtigen und soweit erforderlich eine frühere Verbindung zu wählen.

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